Rentenbesteuerung
Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz enthält eine wichtige Änderung für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten: Rückwirkend ab 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nicht mehr wie bisher um 1,0, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss somit 82,5 % seiner Rente versteuern (nach alter Rechtslage wären es 83,0 % gewesen. Unser Tipp: Wichtige Informationen zur liefert die Broschüre 'Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht' der Deutschen Rentenversicherung, die Sie kostenlos abrufen können unter https://t1p.de/6twe.
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