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In unserem FAQ-Überblick finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zur 1a-Auszeichnung. Sie haben in den FAQs nicht die passende Antwort gefunden oder haben ein spezielles Anliegen? — Dann wenden Sie sich direkt an das 1a-Team.
Teilnahmeberechtigt sind alle inhabergeführten Fachgeschäfte (Fachhändler, Fachhandwerker und sonstige branchenspezialisierte Unternehmen; zum Begriff 'inhabergeführt' vgl. Frage 4) sowie gemeinnützige Einrichtungen und Verbände aus den Branchen.
Die Ausarbeitung relevanter Prüfungskriterien ist ein aufwendiger Prozess, der ein hohes Maß an Branchen-Know-how voraussetzt. 'markt intern' hat die 1a-Aktion zu Beginn zunächst auf diejenigen Branchen und Wirtschaftsbereiche beschränkt, in denen der Verlag über jahrzehntelang gewachsene Erfahrungen und Kontakte verfügt. Sukzessive wurde und wird das 1a-Branchen-Spektrum erweitert. Dazu führt 'mi' fortlaufende Branchenanalysen/-recherchen, Umfragen und Gespräche mit Branchenkennern durch.
Wenn Ihnen eine Teilnahme nicht möglich ist, weil Ihre Branche von der 1a-Aktion noch nicht erfasst ist, können Sie dem Verlag Ihr Interesse an einer Ausweitung der Aktion auf Ihre Branche gerne mitteilen. Bei entsprechend großer Nachfrage erarbeitet 'mi' zu gegebener Zeit die jeweiligen branchenindividuellen Bewerbungskriterien. Es ist das Anliegen von 'markt intern', mittel- und langfristig jede Branche, die maßgeblich von gut geführten Fachbetrieben geprägt wird, zu erfassen.
Die 1a-Aktion soll Fachbetrieben, die unter Einsatz von Eigenkapital persönlich vor Ort geführt werden ('Kompetenz vor Ort'), ermöglichen, auf ihre besonderen Leistungen und Kompetenzen werbend hinzuweisen. Maßgeblich sind die Faktoren Beratungsqualität, Sach- und Fachkunde, Kundenzufriedenheit, aber auch Vertrauenswürdigkeit und regionale Verankerung. Unternehmen, die sich auf den Filial- und Großflächenvertrieb konzentrieren, sind keine Fachbetriebe in diesem Sinne, weil die kapitalbezogene Beteiligung der Gesellschafter sich nicht mit der handlungsbezogenen Verantwortung vor Ort deckt. Entscheidend ist dabei nicht die Rechtsform, sondern der Umstand, dass derjenige, der mit seinem Eigenkapital haftet, auch vor Ort geschäftsführend tätig sein muss, damit Kapitalrisiko und Beratungsverantwortung Hand in Hand gehen. Bei Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH genügt es, wenn einer der Geschäftsführer eine Mehrheitsbeteiligung innehat.
Bei gemeinnützigen Einrichtungen und Verbänden ist durch die Gemeinwohlorientierung sichergestellt, dass keine schnelllebigen Renditeinteressen gegenüber der Handlungs- und Beratungsverantwortung vor Ort dominieren. Sie leisten auf unmittelbare Weise einen Beitrag zur nachhaltigen Wohlfahrtssicherung. Gleichwohl müssen sich auch diese Einrichtungen, wenn sie sich am Marktgeschehen beteiligen, dem wachsenden Wettbewerbsdruck stellen. Es ist deshalb sinnvoll, auch gemeinnützigen Einrichtungen und Verbänden die Teilnahme an der 1a-Aktion zu ermöglichen, damit sie sich in Marktbereichen, in denen sie unternehmerisch tätig sind, auch mit inhabergeführten Unternehmen messen können, die ihrerseits durch ihre unternehmerische und soziale Präsenz vor Ort zum Gemeinwohl beitragen.
Früher hieß es zu Recht: 'Handwerk hat goldenen Boden'. In gewisser Weise ließe sich das auch vom gut geführten Fachgeschäft sagen. Wer kompetent war, war erfolgreich. Heute leben wir in Zeiten, in denen die Devise gilt: Tue Gutes und rede darüber. 'Nur' gut zu sein, reicht nicht mehr. Es muss auch kommuniziert werden. Diese Diagnose ist nicht neu: Landauf, landab ist die Situation für Fachbetriebe dramatisch. Fachhandel und Fachhandwerk stehen aufgrund ständig aggressiver werdender Märkte mit dem Rücken zur Wand und können mittelfristig nur überleben, wenn sie sich auf ihre Stärken besinnen und diese nach außen tragen. Ebenso stemmen sie Schritt für Schritt die digitale Aufrüstung/Anpassung ihres Unternehmens. 'markt intern' hält deshalb seit langem Hilfestellungen für Fachhandel und Fachhandwerk bereit. Um eine ungerechtfertigte Auszeichnung zu verhindern, hat 'markt intern' ein mehrstufiges Prüfverfahren entwickelt. Es stellt sicher, dass die ausgezeichneten Unternehmen ihre Titel zu Recht erhalten (zum Verfahren vgl. Frage 7).
Unternehmen, die sich für die 1a-Auszeichnung bewerben, durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren. Um ausgezeichnet zu werden, müssen sie nachweisen, dass sie inhabergeführte Unternehmen sind, und dass sie die erforderliche Anzahl von Plus-Kriterien erfüllen, die eine hohe professionelle Kompetenz bescheinigen. Des Weiteren müssen Bewerber den 1a-Verhaltenskodex akzeptieren und allen Kunden im Geschäft zugänglich machen. Darüber hinaus geben sie ihren Kunden verbindliche, branchenspezifische 1a-Leistungsversprechen. Die Kunden dokumentieren in einer von ihnen zu unterschreibenden Liste, ob sie mit den 1a-Leistungen des Bewerbers zufrieden sind. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Zustimmungsquote von mindestens 80% erforderlich. Der Mindestzeitraum für die Kundenbefragung beträgt 2 Wochen. Die Bewerbung erfolgt für das Jahr, in dem die Kundenzufriedenheit bestätigt wird. Die eingereichten Unterlagen werden durch die 1a-Abteilung im 'markt intern' Verlag unabhängig, weisungsfrei und streng objektiv geprüft.
Das Besondere am 1a-Modell sind die ineinander greifenden Bausteine, die sich wechselseitig verstärken. Während die objektiv zu erfüllenden Kriterien durch das 1a-Team kontrolliert werden, bestimmen die Kunden darüber, ob sie von den ihnen gegenüber abgegebenen Leistungsgarantien und dem Verhaltenskodex überzeugt sind. Dadurch werden die typischen Schwächen einer einseitigen Beurteilung vermieden. Die bloße Einhaltung rein objektiver äußerer Kriterien, wie es die Plus-Kriterien sind, genügt für die Vergabe der Auszeichnung genauso wenig wie die subjektive Zufriedenheit der Kunden mit den ihnen gegenüber abgegebenen Leistungsversprechen. Erst beides zusammen, verbunden mit einem klaren Bekenntnis des Fachbetriebes zur Beratungsqualität vor Ort, rechtfertigt es, dem teilnehmenden Unternehmen durch die 1a-Auszeichnung zu bescheinigen, hervorragende Leistungen in puncto fachlicher Kompetenz und persönlicher Beratung zu erbringen. Durch das Zusammenspiel dieser Bausteine wird eine hohe Zuverlässigkeit der 1a-Aussage erreicht.
Charakteristisch für das gut geführte, unverwechselbare Unternehmen vor Ort ist nicht nur, externen Maßstäben, Prüfkriterien und Kundenwünschen zu entsprechen, sondern auch, ein Selbstverständnis zu verkörpern, das vom Beratungsansatz durchdrungen ist. Zu diesem Selbstverständnis gehört persönlicher Kundenkontakt (auch des Inhabers!), das Bekenntnis zur fachlich kompetenten Leistungserbringung, zur aktuellen und produktbezogenen Beratung sowie zu einer kaufmännisch korrekten Preisgestaltung. Zur Kompetenz der inhabergeführten Unternehmen gehört deshalb auch, sich zu diesen Leitlinien zu bekennen. Der Kodex beansprucht dabei nicht, neue Verhaltensanforderungen aufzustellen. Sein Zweck ist, die schon vorhandene Überzeugung des engagierten Fachberaters vor Ort offenzulegen. Die darin zu Tage tretende Einstellung mag früher selbstverständlich gewesen sein – heute ist sie das nicht mehr. Umso wichtiger ist das Bekenntnis dazu.
Die Plus-Kriterien sind objektiv zu belegende, branchenspezifische Kriterien, deren Einhaltung einen hervorragenden fachlich-kompetenten Leistungsstand verbürgt. Dies betrifft die Kompetenz in den Bereichen Beratung, Qualifikationen, Service sowie analoge und digitale Information. Geprüft wird das Kompetenzspektrum durch das 1a-Prüfteam von 'markt intern' anhand der vom Bewerber vorgelegten Unterlagen, Dokumente und Links. Darüber hinaus finden von Fall zu Fall weitergehende Recherchen, Befragungen und Stichproben statt (vgl. Frage 11). Demgegenüber handelt es sich bei den Leistungsgarantien um Versprechen, die der Bewerber seinen Kunden gegenüber abgegeben hat. Diese Garantien sind ebenfalls branchenspezifisch. Ebenso wie bei den Plus-Kriterien (4 von 8 sind mindestens nachzuweisen) hat der Bewerber auch bei den Leistungsgarantien eine Wahlmöglichkeit (7 von 10 Garantien sind mindestens abzugeben). Diese Wahlmöglichkeit trägt den Akzentuierungen Rechnung, die unterschiedliche Unternehmen haben können und auch haben müssen, um ihr Profil am Markt zu behalten und weiter auszubauen. Die Untergrenze sichert, dass nur Unternehmen mit einer hohen Fach- und Sachkunde, bei den Leistungsgarantien nur solche mit einem deutlich erkennbaren Serviceangebot im Rennen bleiben. Da es sich bei den Leistungsgarantien um Service-Versprechen gegenüber den Kunden handelt, ist es im Unterschied zu den Plus-Kriterien der Kunde selbst, der diese zur Kenntnis nimmt und bewertet. Dies wird dadurch belegt, dass der Kunde in der Befragung zur Kundenzufriedenheit mitteilt, ob er von den Leistungsgarantien und ihrer Einhaltung überzeugt ist (vgl. Frage 10).
Die Kundenzufriedenheit wird anhand eines Befragungsbogens ermittelt, der durch den Bewerber auszulegen ist. Jeder Kunde muss während eines Zeitraums von mindestens zwei Wochen die Gelegenheit erhalten, seine Einschätzung zur Einhaltung der Leistungsversprechen, zur Beachtung des Verhaltenskodexes sowie allgemein zu Service und Beratung des Bewerbers mitzuteilen, indem er die ausgelegte Liste unterzeichnet. Ist der Kunde von allen Leistungen überzeugt, stimmt er mit 'Ja', ansonsten mit 'Nein'. Der Bewerber ist verpflichtet, den Bogen im Original an 'markt intern' zu schicken, wo das Prüf-Team die Auswertung vornimmt. Wenn die Mindestanzahl der Stimmen erreicht ist, und wenn ferner mindestens 80% der Unterzeichner mit 'Ja' gestimmt haben, ist die Hürde genommen.
Ja. Das 'markt intern'-1a-Team lässt unangekündigte Überprüfungen und Kontrollen vor Ort durchführen, mit denen sich die Fachbetriebe im Rahmen der allgemeinen Teilnahme- und Lizenzbedingungen einverstanden erklärt haben.
Über den Beginn der 1a-Aktion berichtet 'markt intern' im Rahmen einer Pressemitteilung und/oder auf www.markt-intern.de/1a. Darüber hinaus unterrichten diejenigen Ressorts, in denen 'markt intern' über einschlägige Informationsbriefe verfügt, ihre Leser, zu denen auch Kooperationen, Lieferanten und Hersteller gehören, zeitnah über die Aktion. Zudem startet die Aktion jedes Jahr zum festen Termin, seit 2016 am 1. Januar.
Für das Prüfungsverfahren zur 1a-Auszeichnung fallen Kosten in Höhe von 200 Euro an, die im Fall einer erfolgreichen Bewerbung mit dem jeweils gewählten Marketing-Paket verrechnet werden. Im Fall einer nicht erfolgreichen Bewerbung stellt 'markt intern' diese Kosten anteilig in Rechnung, allerdings maximal in Höhe von 50 % des Preises des gewählten Marketing-Pakets. Zu den Details siehe unter Kosten.
Die Ursache erfolgloser Bewerbungen sind häufig fehlende Belege zum Nachweis der erforderlichen Kriterien und/oder eine zu geringe Anzahl positiver Kundenunterschriften. Nach den Beobachtungen und Erfahrungen von 'markt intern' sind diejenigen Unternehmen zahlreicher, die das Bewerbungsverfahren gar nicht erst einleiten, weil sie davon ausgehen, die Kriterien nicht erfüllen zu können. Ein gut geführter, inhabergeführter Fachbetrieb sollte sich vom Bewerbungsverfahren nicht abschrecken lassen. Selbst wenn das Unternehmen im ersten Jahr nicht 'durchkommen' sollte, erhält es dadurch den Vorteil einer Schwächen-Analyse, an der es gezielt ansetzen kann, um sein Profil zu schärfen und/oder seine Leistungen zu verbessern.
Sie haben einen wichtigen geschäftlichen Anlass bis zu dem Sie gerne Ihre 1a-Urkunde erhalten möchten? Dann beachten Sie bitte diese zeitlichen Abläufe:
Zeit für die Anforderung der Bewerbungsunterlagen: 1–2 Tage
Fordern Sie einfach per Fax, E-Mail oder Anruf die Datei Ihrer Bewerbungsunterlagen für Ihre Branche hier ab und Sie erhalten diese per E-Mail. Selbstverständlich können Sie die Datei auch selbst herunterladen und ausdrucken. Download
Zeit für die Bewerbungsphase in Ihrem Haus: 2–3 Wochen
Sie beginnen mit dem Ausfüllen der Bögen und stellen die Beleg-Unterlagen zusammen. Parallel dazu sammeln Sie Unterschriften auf der 'Kundenzufriedenheitsbestätigung'. Da diese mindestens zwei Wochen ausliegen muss, können Sie erst nach dieser Zeit alle Unterlagen an den Verlag senden.
Die Bearbeitungszeit bei 'mi': 2–3 Wochen (ggf. länger, je nach Einzelfall)
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese durch das 1a-Team von 'markt-intern' geprüft. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wird die individuell erstellte Urkunde zum Druck weitergeleitet.
Zeit für die Bürgermeisterbenachrichtigung durch das 'mi'-1a-Team: 1 Woche
Je nach Vereinbarung und grundsätzlicher Bereitschaft wird das 'mi'-1a-Team Ihren Bürgermeister oder eine andere von Ihnen gewünschte Persönlichkeit über Ihre Auszeichnung informieren und diese/n um die Übergabe der Urkunde an Sie bitten. Das bei 'mi' eingehende Fax mit den Kontaktdaten der Wunschperson wird vom 1a-Team zeitnah bearbeitet. Sie erhalten dann mit einem Brief die Kopie des Bürgermeister-Schreibens. Erfahrungsgemäß kann es im Rathaus einige Zeit dauern, bis der Brief beim Bürgermeister auf dem Tisch liegt.
Zeit für die Terminabsprache mit dem Bürgermeister: 2 Wochen
Wir empfehlen Ihnen, ggf. nach ca.14 Tagen nachzufassen, ob die Bereitschaft zu einer Überreichung der Urkunde besteht, und dann den Termin und weitere Details zu vereinbaren. Ob dieser einen freien Termin hat und ob er wunschgerecht zu Ihrem geschäftlichen Anlass (mit einem vorbereiteten Event) bei Ihnen sein kann, ist nicht abzuschätzen. – Wir drücken dafür die Daumen!
Insgesamt sollten Sie zwischen 7 und 10 Wochen einplanen!
Die Auszeichnung soll möglichst im engen Bezug zur jeweiligen Branche stehen. Dabei sind übergeordnete Bezeichnungen sinnvoll. Neben dem '1a-Fachhändler' und dem '1a-Fachhandwerker' bestehen derzeit die folgenden Branchen-Titel: '1a-Augenoptiker', '1a-Autohaus', '1a-Fachwerkstatt' und '1a-Hörakustiker'. Auszuzeichnende Betriebe, die nicht eindeutig einem dieser Titel zuzuordnen sind, erhalten den Titel '1a-Unternehmen'.
Zur Prüfung der Bewerbung ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten in gewissem Umfang unumgänglich. Daten von Bewerber-Unternehmen werden für die Dauer der erwartbaren Logo-Nutzung (3 Jahre) gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Das Gleiche gilt für personenbezogene Daten von Kunden der Bewerber. Die im Rahmen des Kundenzufriedenheitsbogens erforderliche Nutzung von Kundenangaben ist dort kenntlich gemacht. Es findet keine automatisierte Verarbeitung dieser Daten statt. Eine Weitergabe von weitergehenden Kundendaten an das 1a-Team ist nicht notwendig. Details zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.