Gemeinnützigkeit einer GmbH spart keine Notarkosten
Die Übertragung von GmbH-Anteilen muss notariell beglaubigt werden. Das gilt bei jeder GmbH, also auch bei einer gemeinnützigen (gGmbH). Eigentlich hat ja die Gemeinnützigkeit nichts, aber auch wirklich gar nichts mit dem Gesellschaftsrecht zu…
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