Pilotprojekt zur eVerordnung nimmt Fahrt auf
Zum 1. Juli 2027 müssen alle Anbieter von Hilfsmitteln – also Hörakustiker, Augenoptiker, orthopädie(schuh)technische Werkstätten und Sanitätshäuser – elektronische Verordnungen verarbeiten können. Dem Pilotprojekt eVerordnung der Gesundheitswerke haben sich jetzt der AOK-Bundesverband und sechs regionale AOKs angeschlossen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, dass der gesamte Prozess der digitalen Hilfsmittelverordnung – von der eVerordnung durch den Arzt über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis zur Abrechnung mit dem Kostenträger – in Zukunft reibungslos und wettbewerbsneutral funktioniert.
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